Beratungsgespräche
Was sind Beratungsgespräche nach § 37 der Pflegeversicherung? Eine weitere Leistung ihrer Caritas-Sozialstation. Nach dem o. g. Paragraphen der Pflegeversicherung müssen alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, in festgelegten Zeiträumen diese Beratungsgespräche durch eine Pflegefachkraft einer Sozialstation durchführen lassen.
Pflegebedürftige der Pflegestufen I und II müssen halbjährlich einen Beratungsbesuch durchführen lassen, Pflegebedürftige der Pflegestufe III vierteljährlich. Anlässlich eines solchen Besuches versuchen unsere Pflegefachkräfte Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Aufgrund der aktuellen neuen Gesetzeslage werden diese
Beratungsbesuche von unseren neuen Pflegefachberaterinnen / Case Managerinnen durchgeführt, denn Qualität und Kompetenz ist
uns wichtig.
Rufen Sie uns an, vereinbaren Sie mit uns einen Termin und empfehlen Sie uns bitte weiter.
