Urlaubs- und Verhinderungspflege
Diese Regelung gilt für pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen. Sie kann erst nach 6 Monaten ununterbrochener
Pflege in Anspruch genommen werden.
Wenn es Ihnen aus Krankheits- oder anderen Gründen, z.B. der eigene Besuch beim Arzt oder ein wichtiger Behördengang oder weil Sie selbst als Pflegeperson einmal Urlaub machen möchten, nicht möglich ist, die Pflege durchzuführen, stellt Ihnen die Pflegeversicherung einen jährlichen Betrag von 1.510 € zur Verfügung, um die Pflege durch eine Sozialstation während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen.
Dieser Betrag steht Ihnen für vier Kalenderwochen zur Verfügung. Sie können diese Tage am Stück oder für einzelne Tage verwenden.
Bei Interesse oder für weitere Informationen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
