Häufig gestellte Fragen: Servicewohnen  

Häufig gestellte Fragen -
Servicewohnen

Muss man katholisch sein, um in ein Seniorenwohnhaus der Caritas einziehen zu können?

Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind.
Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.

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Wie hoch ist die Miete einer Seniorenwohnung?

Die Kosten sind abhängig von der Wohnungsgröße. Alle Wohnungspreise verstehen sich inklusive Betriebs- und Heizkostenvorschuss sowie der Umlage für Schönheitsreparaturen. Neben dem Mietvertrag schließen Sie noch einen Servicevertrag für unsere unterstützenden Angebote in den Seniorenwohnhäusern ab. Für Einzelpersonen beträgt die Servicepauschale in unseren solitären Wohnhäusern monatlich 60 Euro und für Ehepaare insgesamt 80 Euro. In unseren Seniorenzentren beträgt die Servicepauschale für Einzelpersonen 80 Euro und für Ehepaare insgesamt 120 Euro pro Monat. Die Mietpreise einer Einpersonen-Wohnung liegen beispielsweise je nach Einrichtung zwischen rd. 400 Euro und 580 Euro inklusive Servicepauschale.

Unsere Preise können Sie auf unserer Website unter der jeweiligen Hausinformation einsehen www.caritas-altenhilfe.de/angebote/servicewohnen.html

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Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Zusätzlich müssen Sie noch Ihren persönlichen Stromverbrauch und Ihr Telefon bezahlen.

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Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für den Einzug in eines unserer Seniorenwohnhäuser im Land Brandenburg oder in Mecklenburg-Vorpommern benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. 

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Muss ich bei Einzug eine Kaution hinterlegen?

In unseren Seniorenwohnhäusern in Berlin und Brandenburg müssen Sie keine Kaution zahlen. Im Servicewohnen in den Seniorenzentren St. Josef in Stralsund und Stella Maris in Heringsdorf wird eine Kaution in Höhe in Höhe von zwei Monatskaltmieten fällig. 

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Kann ich für die Finanzierung des Servicewohnens Wohngeld beantragen?

Sie können für die Mietkosten Wohngeld beantragen. Die Servicepauschale wird hier nur in Härtefällen berücksichtigt.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in ein Caritas-Seniorenwohnhaus einziehen zu können?

Das Angebot des Servicewohnens richtet sich an ältere Menschen, die in der Lage sind, ihren Haushalt eigenständig zu führen und die Gemeinschaft und eine aktive Freizeitgestaltung suchen. Sie sollten zum Zeitpunkt des Einzuges noch keine Pflegestufe haben. Wir haben keine Mindestaltersgrenze für den Einzug in unsere Seniorenwohnhäuser; sie sollten jedoch über einen Rentenstatus verfügen. 

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Muss ich ausziehen, wenn ich pflegebedürftig werde?

Alle Seniorenwohnhäuser der Caritas Altenhilfe GGmbH arbeiten eng mit den ambulanten Pflegediensten der Caritas-Sozialstationen zusammen. Insofern betreuen die Caritas-Sozialstationen auch pflegebedürftige Bewohner/innen unserer Seniorenwohnhäuser im Rahmen der häuslichen Pflege. Es gibt jedoch Krankheitsbilder, bei denen eine Versorgung dieser Art nicht mehr ausreichend ist. Jedes Seniorenwohnhaus pflegt einen guten Kontakt zu einem Seniorenheim der Caritas Altenhilfe in der Nachbarschaft. Gemeinsam mit den Bewohner/innen und den Angehörigen suchen wir mit unseren Bewohnern in solchen Situationen nach einer besseren Lösung.

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Müssen meine Angehörigen meine Wohnung renovieren?

Nein. Sie ziehen in eine renovierte Wohnung ein und für eine nachfolgende Vermietung wird die Wohnung von uns wieder renoviert.

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Welche Leistungen sind im Servicevertrag enthalten?

Die Grundleistungen unseres Servicevertrages können Sie auf unserer Website www.caritas-altenhilfe.de/angebote/servicewohnen.html unter jeder Hausinformation einsehen.

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Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?

Die inhaltliche Ausrichtung der Angebote ist von Haus zu Haus unterschiedlich und nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen ausgerichtet (z. B. Gedächtnistraining, Literaturgruppen, Kreativgruppen, Sitztanz, Gymnastik im Freien, etc.). Jedes Haus bietet in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Der Aktivitätenplan wird in jedem Haus über eine große Informationstafel kommuniziert. 

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Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Monats.

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