Häufig gestellte Fragen: Vollstationäre Pflege  

Häufig gestellte Fragen -
Vollstationäre Pflege

Muss man katholisch sein, um in eine Pflegeeinrichtung der Caritas einziehen zu können?

Grundsätzlich heißen wir alle Menschen willkommen, unabhängig von Ihrer Konfession und Ihrer Nationalität. In unseren Einrichtungen werden christliche Werte aktiv gelebt – insofern ist es wichtig, dass Sie mit unserer christlichen Ausrichtung einverstanden sind.
Die seelsorgerliche Begleitung in unseren Häusern können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Überzeugungen in Anspruch nehmen.

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Wie hoch sind die Heimkosten?

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege und Betreuung nach Pflegestufe, Unterkunft und Verpflegung und den Investitionskosten. Durch die unterschiedliche Größe und Ausstattung unser Caritas-Pflegeeinrichtungen variieren die Kosten für einen Heimplatz von Haus zu Haus. Jedes Seniorenheim wird Sie gerne über die Kostenzusammensetzung eines Heimplatzes informieren.

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Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz, der von dem Pflegebedürftigen geleistet werden muss?

Der Eigenanteil ist die selbst zu finanzierende Betragsdifferenz zwischen den Gesamtkosten eines Heimplatzes und der Bezuschussung nach Höhe der Pflegestufe durch die Pflegekasse. Den zu tragenden Eigenanteil in Ihrer Pflegestufe können Sie im Internet unter www.caritas-altenhilfe.de/angebote/vollstat_pflege.html auf der jeweiligen Seite eines Hauses einsehen.

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Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?

Sollten Sie durch ein zu geringes Haushaltseinkommen den Eigenanteil an den Kosten für einen Heimplatz nicht selbst zahlen können, kann durch Antrag beim Sozialhilfeträger eine ergänzende Finanzierung von dort übernommen werden. Bei der Beantragung helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen unserer Einrichtungen gerne.

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Welche Extrakosten können anfallen?

Grundsätzlich sind Sie durch die Leistung des Eigenanteils in unseren stationären Pflegeeinrichtungen rundum versorgt. Im Eigenanteil enthalten sind: Kosten für die Unterkunft, Essen und Getränke, Betreuung und Pflege rund um die Uhr.
Zusätzliche Kosten entstehen z. B. Friseurbesuche oder ähnliches, Kleidung, Körperpflegemittel sowie für besondere Aktivitäten-/Freizeitangebote oder die Ausgestaltung privater Familienfeiern etc.

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Welche Dokumente benötigt die Einrichtung von Ihnen zum Heimeinzug?

  • Kostenübernahme mit Einstufung von den Pflegekassen
  • Ärztliches Gutachten, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen. Auszufüllen durch den Hausarzt oder ggf. das Krankenhaus. Das Formular erhalten Sie in unseren Einrichtungen.
  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Ggf. Bestätigung über die Befreiung von Zuzahlungen
  • Ggf. Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
  • Angeraten wird auch, sich bzgl. der Begräbnisvorsorge zu informieren und der Einrichtung Angaben hierzu zu machen, damit alles nach Ihren Wünschen veranlasst werden kann.

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Wann muss der Antrag für Sozialhilfe gestellt werden?

Sofern Sie wissen, dass Sie in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einziehen werden, sollten Sie ggf. vorab eine Mitteilung mit einem Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen. Erst mit Eingang des formlosen Antrages dort beginnt der Anspruchszeitraum. Geht Ihr Antrag erst nach Ihrem Heimeinzug beim Sozialhilfeträger ein, ist das Eingangsdatum ausschlaggebend und die Zeit zwischen Einzug und Beantragung wird nicht bezuschusst. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen in unseren Häusern.

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Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist lt. Heimvertrag beträgt 4 Wochen zum Ende des Monats.

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Wie ist der Personalschlüssel/Fachkräfte-Anteil?

Der Personalschlüssel wird von den Pflegekassen vorgegeben und wird für jedes Bundesland über die Landesrahmenverträge bzw. Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen geregelt. Hierin festgelegt ist auch die Höhe des Fachkräfte-Anteils in einer stationären Pflegeeinrichtung. Es gibt regionale Unterschiede: Berlin (52%), Brandenburg (53%) Mecklenburg-Vorpommern (50%). Viele Seniorenheime der Caritas Altenhilfe GGmbH liegen mit Ihrem Anteil an Fachkräften über dem vorgeschriebenen Wert.

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Gibt es eine Bezugspflege?

In unserem Pflegekonzept ist die Gewährleistung einer Bezugspflege und die individuelle Betreuung nach den Bedürfnissen unserer Bewohner/innen fest verankert. Die pflegerische Betreuung ist eine sehr persönliche Angelegenheit und wir möchten, dass sich unsere Bewohner diesbezüglich im Schutz Ihrer Intimsphäre wohl bei uns fühlen. Aus diesem Grund stehen jedem Bewohner eine feste Pflegefachkraft und eine feste Pflegehilfskraft als Bezugspersonen zur Verfügung. Durch dieses Konzept erhalten die Bezugspflegekräfte einen engen Bezug zum Bewohner und kennen die individuellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen.

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Welche Aktivitäten werden im Haus angeboten?

In den Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe wird der Alltag der Bewohner/innen u. a. auch durch das Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten strukturiert. Die inhaltliche Ausrichtung der Angebote ist von Haus zu Haus unterschiedlich und nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner/innen ausgerichtet. Jedes Haus bietet in der Regel jeweils ein Angebot am Vormittag und am Nachmittag an. Alle Aktivitäten werden auf einer großen Informationstafel in den Häusern bekannt gegeben. Die Aktivitäten beinhalten auch spezielle Angebote, wie z. B. Kraft-Balance-Training oder die Stärkung der Alltagskompetenz. Informationen zu den regelmäßig durchgeführten Aktivitäten erhalten Sie in jedem unserer Häuser.

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Was wird speziell für Demente angeboten?

In unseren Einrichtungen werden dementiell erkrankte Bewohner integrativ betreut. Die Betreuung legt einen starken Fokus auf die Stärkung der Alltagskompetenz. Gerade im Umgang mit demenzkranken Menschen ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen sehr wichtig, um aus der Bewohnerbiografie heraus eine individuelle und persönliche Alltagsgestaltung ermöglichen zu können. Viele Einrichtungen bieten therapeutische tiergestützte Angebote. Der Umgang mit Tieren wirkt sich auf das Wohlbefinden gerade bei Bewohnern mit einer demenziellen Erkrankung oft sehr positiv aus. Einige Einrichtungen bieten wohnbereichsübergreifende Tagesgruppen für Bewohner/innen mit Demenz an.

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Gibt es bestimmte Besuchszeiten?

Unsere Einrichtungen unterliegen keiner Besuchszeitenregelung. Angehörige haben in unseren Senioreneinrichtungen die Möglichkeit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen jederzeit zu besuchen. Uns ist daran gelegen, dass sich die Angehörigen unserer Bewohner/innen einbringen und durch Ihre Anteilnahme den Pflegeheimalltag mitgestalten. Wir möchten unseren Bewohner/innen damit auch ermöglichen, weiterhin aktiver Bestandteil der Familie zu sein.

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Wie ist die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen?

Wir arbeiten mit Haus- und Vertragsärzten im Bereich der Allgemeinmedizin sowie der medizinischen Fachrichtungen zusammen.

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Ist nachts eine Betreuung der Bewohner/innen gesichert?

Die pflegerische Betreuung unserer Bewohner/innen ist durch ein 3-Schichten-System rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.

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Verfügen die Einrichtungen über eine eigene Küche?

In vielen Einrichtungen gibt es eine Großküche. Alle Einrichtungen verfügen über Etagenküchen zur Zubereitung kleiner Speisen. Die Großküchen versorgen ihr eigenes Haus wie auch die Pflegeeinrichtungen der Caritas-Altenhilfe in der regionalen Nachbarschaft mit täglich frisch gekochtem Essen. Wir verwenden keine Convenience-Produkte.

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Gibt es auch Schonkost?

Die Pflegeeinrichtungen der Caritas Altenhilfe GGmbH bieten Vollkost und leichte Vollkost an. Auf individuelle z. B. krankheitsbedingte Bedürfnisse wie Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc. kann die Küche selbstverständlich eingehen.

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