Häufig gestellte Fragen -
Ambulante Pflege
- Was ist ambulante Pflege?
- Welche Leistungen bietet die Caritas Sozialstation an?
- Bieten die Caritas Sozialstationen spezielle ambulante Angebote und Leistungen für pflegende Angehörige?
- Wie kann ich eine Pflegestufe beantragen und wer ist pflegebedürftig?
- Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?
- Tipps für die MDK-Begutachtung
- Was sind die verschiedenen Pflegestufen?
- Muss ich die Einstufung durch die Pflegekasse akzeptieren?
- Welche Kosten kommen auf mich zu und was davon trägt die Kasse?
- Zu welchen Zeiten findet die Betreuung statt?
- Was ist die Caritas Pflegerufzentrale?
- Was ist das Hausnotrufsystem?
- Gibt es spezielle Angebote von Caritas bei Demenz?
- Wie finde ich den richtigen Pflegedienst für mich?
Was ist ambulante Pflege?
Die Besonderheit der ambulanten Pflege besteht darin, dass Pflegeleistungen wie Krankenpflege und Haushaltshilfe in der vertrauten
Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden. Die Vorteile sind hierbei, dass der gewohnte Tagesablauf weitestgehend erhalten
bleiben kann; eine örtliche Umstellung z. B. wie im Krankenhaus oder Heim entfällt; soziale Kontakte zu Nachbarn etc. können
aufrecht erhalten werden – insgesamt wird die allgemeine Verunsicherung des Pflegebedürftigen, die ja meist mit einer Krankheit
einhergeht (z. B. nicht mehr so mobil, vergesslich etc.) so gering wie möglich gehalten.
Durch die Caritas Sozialstation wird ein Wohnen und Leben in der vertrauten Umgebung ermöglicht und somit der Aufenthalt in
einer stationären Einrichtung, also zum Beispiel einem Pflegeheim vermieden bzw. verkürzt.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Angehörigen bei der verantwortungsvollen Aufgabe, Sie
zu pflegen, durch professionelle Hilfe unterstützen und entlasten.
Welche Leistungen bietet die Caritas Sozialstation an?
Wir bieten grundpflegerische Leistungen, die Versorgung im medizinischen Bereich und hauswirtschaftliche Leistungen an.
Zur Grundpflege gehören pflegerische Hilfen in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Das heißt, wir geben
dem Pflegebedürftigen Hilfestellung zum Beispiel beim Waschen, Baden oder Duschen, bei der Nahrungsaufnahme und Zubereitung,
aber auch beim An- und Auskleiden, sowie beim Lagern und Betten.
Im hauswirtschaftlichen Bereich helfen wir dem Pflegebedürftigen unter Anderem beim Aufräumen, beim Reinigen der Wohnung,
beim Wäsche waschen, der Nahrungszubereitung und beim Einkauf.
Bei der Behandlungspflege führen wir alle ärztlichen Verordnungen wie zum Beispiel Verbandswechsel, Injektionen, Blutzuckerkontrolle,
medizinische Einreibungen und Medikamentengabe durch.
Wir vermitteln Ihnen auch gerne weitergehende Hilfen wie zum Beispiel den fahrbaren Mittagstisch, ehrenamtliche Besuchsdienste,
ein Hausnotrufsystem, Fußpflege oder Friseurbesuche bei Ihnen zu Hause.
Des Weiteren bieten wir kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an, in denen theoretische Hintergründe und praktische Übungen durch Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen vermittelt werden.
Bieten die Caritas Sozialstationen spezielle ambulante Angebote und Leistungen für pflegende Angehörige?
Ja. Wenn die pflegenden Angehörigen zum Beispiel durch Urlaub, Kur oder Krankheit für kurze Zeit nicht in der Lage sind, den Pflegebedürftigen selbstständig zu versorgen, bieten die Caritas Sozialstationen bei vorhandener Pflegestufe eine vorübergehende ambulante Pflege, auch Urlaubs- und Verhinderungspflege, an. Dadurch ermöglichen wir den pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege wird pro Kalenderjahr von der Pflegekasse mit einem Beitrag in Höhe von maximal 1.510 € finanziert.
Außerdem haben pflegende Angehörige Anspruch auf einen Rentenbeitrag, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in der Woche betreuen, nicht schon Rente beziehen und nicht Vollzeit arbeiten.
Pflegende Angehörige haben zudem die Möglichkeit, einen kostenlosen Pflegekurs zu belegen, der von der Caritas Sozialstation in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen angeboten wird.
Wie kann ich eine Pflegestufe beantragen und wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist laut Gesetz derjenige, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
nicht mehr in der Lage ist, die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Alltags auf Dauer selbstständig zu bewältigen.
Um eine Pflegestufe zu beantragen, reichen Sie bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Pflegestufe ein.
Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber oder gemeinsam mit dem Hausarzt eingereicht werden. Anträge
bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse (vor Ort, per Post oder per Internet).
Links zum Herunterladen eines Pflegeantrages:
AOK:
http://www.aok.de/assets/media/nordost/antrag_pfllege_leistungen.pdf
IKK:
www.ikk-gesundplus.de/unsere-leistungen/pflegeversicherung/#c663
BKK:
http://www.bkk-ihv.de/downloadcenter/category/39-pflegeversicherung
Andere:
www.vitanet.de/rundumsalter/pflege/pflegeversicherung/einstufung/ablauf
Nach gestelltem Antrag beauftragt die Krankenkasse einen speziell geschulten Arzt oder Pflegefachkraft des MDK (Medizinischer
Dienst der Krankenversicherung) zu überprüfen, wie hoch Ihr Hilfebedarf ist. Aus dem täglichen Hilfebedarf ergibt sich die
Pflegestufe.
Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab?
Mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges wird ein speziell geschulter Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK Ihren Gesundheitszustand ermitteln. Er wird sich nach aktuellen Krankheiten und Vorerkrankungen erkundigen und danach, bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen und welche Sie selbstständig erledigen können. Aus den Pflegezeiten, die Sie täglich benötigen, wird errechnet, in welche Pflegestufe Sie einzuordnen sind.
Der Gutachter wird sein Ergebnis der Pflegekasse mitteilen, welche wiederum Sie benachrichtigen wird. Wurde eine Pflegestufe anerkannt, wird Ihr Antrag nachträglich zum Datum der Antragsstellung bewilligt.
Tipps für die MDK-Begutachtung
Es ist eine gute Idee, in der Zeit vor der MDK Begutachtung ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Darin können Sie festhalten,
in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen, wann Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es empfiehlt
sich, dass Pflegetagebuch von einer Dauer von etwa zwei Wochen zu führen.
Hier können Sie sich ein Beispiel für ein Pflegetagebuch herunterladen.
Denken Sie außerdem daran, ärztliche Attests und vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitzuhalten und stellen Sie Medikamente, die Sie benötigen, bereit. Bitten Sie Ihre Pflegeperson bzw. Ihren Pflegedienst, bei der Begutachtung dabei zu sein. Sie geben sicher gerne Auskunft.
Was sind die verschiedenen Pflegestufen?
Die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) sind erfüllt, wenn Sie täglich circa 90 Minuten lang Hilfestellungen benötigen wovon 2 Tätigkeiten
in die Kategorie Grundpflege fallen müssen (dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang oder der Mobilität)
und mindestens 45 Minuten täglich betragen.
Ein Beispiel:
Eine Dame lebt im eigenen Haushalt. Sie benötigt Hilfe beim Waschen von Intimbereich und Unterkörper. Außerdem kann sie Hosen
und Strümpfe nicht allein anziehen. Das Ausziehen klappt abends mühsam aber ohne Hilfe. Einmal wöchentlich wird Hilfe beim
Baden benötigt. Drei Mal in der Woche kommt die Tochter, bringt vorgekochtes Essen, kauft ein und macht weitere Hausarbeiten,
wie zum Beispiel Wäsche waschen oder die Wohnung reinigen
Hier sind meist die Voraussetzungen für die Stufe I erfüllt.
Die Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) beginnt, wenn mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Grundpflege und
mehrfach in der Woche Hilfe beim Haushalt benötigt wird.
Ein Beispiel:
Ein Herr lebt im Haushalt mit seiner Ehefrau. Er benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise
und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Morgens übernimmt
das ein Pflegedienst. Das Essen von mundgerecht vorbereiteten Mahlzeiten klappt ohne Hilfe. Getränke müssen eingeschenkt und
zum Trinken muss immer wieder aufgefordert werden. Abends übernimmt die Ehefrau teilweise Umziehen und Intimpflege. Es ist
umfangreiche Hilfe beim Duschen und Haare waschen nötig. Die hauswirtschaftliche Versorgung, also zum Beispiel der Einkauf,
die Reinigung der Wohnung oder das Wäschewaschen ist durch die Ehefrau gewährleistet.
Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe II erfüllt.
In Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) wird eingeordnet, wer täglich 5 Stunden Hilfe benötigt, wobei davon mind. 4 Stunden täglich
Hilfe bei der Grundpflege geleistet werden müssen (ein Teil davon auch nachts).
Beispiel:
Eine Dame lebt im Haushalt der Tochter. Sie benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht, Händen und Intimbereich. Teilweise
und bei Bedarf vollständige Übernahme beim Waschen des übrigen Körpers, bei Zahnpflege, Kämmen und Ankleiden. Beim Essen geht
die Anleitung oft in die Übernahme über. Mehrmals täglich muss die Dame zur Toilette geführt werden, regelmäßig ein bis zweimal
auch in der Nacht. Anschließend ist Intimpflege erforderlich. Bei allen Gängen in der Wohnung muss die Dame begleitet werden.
Das Gehen am Rollator ist mühsam und zeitintensiv.
Hier sind meist die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt.
Muss ich die Einstufung durch die Pflegekasse akzeptieren?
Nein. Wenn Ihr Antrag in eine Pflegestufe abgelehnt wurde oder Sie mit der bewilligten Stufe nicht einverstanden sind, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Es ist sinnvoll, vorab das Gutachten des MDK bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Nehmen Sie Einsicht in das Gutachten des MDK, damit Sie sich in Ihrem Schreiben darauf beziehen können. Achten Sie darauf, Ihren Widerspruch gut zu begründen.
Um Ihre Chancen zu erhöhen, sollten Sie dem Widerspruch außerdem Ihr Pflegetagebuch, Kopien von Diagnosen und Kopien von ärztlichen Attesten zufügen.
Welche Kosten kommen auf mich zu und was davon trägt die Kasse?
Grundpflegerische Leistungen aus der Pflegekasse stehen Ihnen zu, wenn Ihnen eine Pflegestufe zugeteilt wurde. Pflegebedürftige können Sachleistungen von ambulanten Pflegediensten bis zu einem Betrag von monatlich 440 € (Stufe 1), 1.040 € (Stufe 2) bzw. 1.510 € (Stufe 3), in Härtefällen 1918 € in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Härtefall liegt bei einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand vor, z.B. im Endstadium einer Krebserkrankung.
Es ist aber auch möglich, dass der Pflegebedürftige Hilfe von einer Privatperson erhält. Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegekasse einen Betrag (Geldleistung genannt) von monatlich bis zu 225 € (Stufe 1), 430 € (Stufe 2) bzw. 685 € (Stufe 3). Eine Härtefallregelung gibt es bei Geldleistungen nicht.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombinationsleistung, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen beinhaltet. Wer zum Beispiel eine Sachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst beantragt, die das von der Pflegekasse zugesprochene Geld nicht ausschöpft, kann sich das übrige Geld auszahlen lassen.
Nachfolgend der Link zum Kostenrechner, der Ihnen dabei hilft, Kosten zu kalkulieren: www.caritas-pflegedienste.de
Wenn Sie Leistungen des ambulanten Pflegedienstes beantragen, die über die Sachleistung hinausgehen, müssen Sie diese selbst
zahlen, es sei denn Sie erfüllen die Bedingungen des Bezirksamtes zur finanziellen Unterstützung. Die Höhe der finanziellen
Unterstützung richtet sich individuell u. a. nach Art und Höhe des Einkommens, vorhandenem Vermögen etc. In jedem Fall lohnt
es sich, die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung beim Bezirksamt prüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne zu diesen
Fragen.
Sollte beim Pflegebedürftigen eine Behandlungspflege nötig sein, wird diese von der Krankenkasse bezahlt. Jedoch verlangt
die Krankenkasse, wie bei allen Leistungen, Zuzahlungen.
Zu welchen Zeiten findet die Betreuung statt?
Zunächst vereinbaren Sie mit dem ambulanten Pflegedienst je nach Bedarf und Pflegestufe regelmäßige Termine und Zeiten, an denen das Pflegepersonal zu Ihnen nach Hause kommt und Sie betreut. Von 6-22 Uhr können Sie über die Pflegerufzentrale jederzeit eine Pflegefachkraft in Ihrer zuständigen Caritas Sozialstation erreichen. Darüber hinaus haben Sie auch nachts immer die Möglichkeit über die Pflegerufzentrale mit einer Caritas Sozialstation Kontakt aufzunehmen.
Was ist die Caritas Pflegerufzentrale?
Die Caritas Pflegerufzentrale gewährleistet 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag die Erreichbarkeit für unsere Kunden. Es ist immer eine Pflegefachkraft erreichbar. Wenn ein Notfall vorliegt, wird die Situation geklärt und Hilfe für den Kunden vor Ort organisiert (auch nachts). Bei Personalausfällen wird die Pflege für die Kunden sichergestellt, Kundenwünsche und Pflegeaufträge werden umgehend durch das Pflegepersonal umgesetzt.
Was ist das Hausnotrufsystem?
Das Hausnotrufsystem ist die „Hilfe auf Knopfdruck“. Es sorgt in Notsituationen für Hilfe, auch wenn die Hilfesuchende Person
nicht mehr in der Lage ist, ein Telefon zu benutzen. Ein Druck auf den Knopf des Funksenders, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk
getragen wird, aktiviert das an der Telefondose angeschlossene Hausnotrufgerät. Es stellt eine direkte Verbindung zur Zentrale
des Hausnotrufes her. Das Hausnotrufsystem bietet 24 Stunden Sicherheit, Unabhängigkeit und nimmt die Angst vorm Alleinsein.
Die Caritas Sozialstationen kooperieren im Bereich des Hausnotrufsystems mit dem Malteser Hilfsdienst.
In bestimmten Fällen bezahlt die Pflegekasse nach gestelltem Antrag einen Zuschuss zum Hausnotrufsystem.
Gibt es spezielle Angebote von Caritas bei Demenz?
Der Caritas Verband bietet für demenziell Erkrankte spezielle Betreuungsgruppen an. Ausgebildete Fachkräfte leiten diese Treffen,
die demenziell Erkrankten helfen, wieder am Alltag teilzuhaben. Unterstützt werden sie dabei von engagierten Ehrenamtlichen.
Einmal die Woche werden die Teilnehmer vom Maltester Hilfsdienst zu Hause abgeholt und zum jeweiligen Gruppenort gebracht.
Die Treffen beginnen mit einem Begrüßungsritual: Das Datum des Tages wird genannt, die einzelnen Gruppenteilnehmer stellen
sich vor, nennen ihr Geburtsdatum und ihr Sternzeichen. Anschließend werden Gymnastikübungen mit Luftballons gemacht, die
Tageszeitung und das allseits beliebte Horoskop werden gelesen und anschließend wird über die verschiedenen Themen diskutiert.
Der weitere Ablauf des Treffens wird bunt gestaltet. Gemeinsam werden verschiedene Aktivitäten gemacht, wie zum Beispiel gedächtnisfördernde
Spiele, basteln und singen. Je nach Tagesthema werden Konzentrationsübungen oder Übungen zur Sinneswahrnehmung gemacht, wie
zum Beispiel Tasten und Riechen, oder es werden Ausflüge unternommen.
Der Caritas Verband bietet in ganz Berlin insgesamt 10 Betreuungsgruppen an, davon eine interkulturelle Gruppe in Kreuzberg.
Ziel der Betreuungsgruppen ist es, den positiven Aufbau von demenziell Erkrankten zu bewirken, um häufig durch diese Krankheit ausgelöste depressive oder agressive Stimmungen entgegenzuwirken. Die pflegenden Angehörigen werden in der Zeit der dreistündigen Treffen entlastet und haben auch während ihrer Abwesenheit die Gewissheit, dass sich der demenziell Erkrankte in guten Händen befindet und auch während dieser Zeit fachlich verantwortungsvoll betreut wird.
Weiterhin bieten wir ambulant betreute Wohngemeinschaften an, in der mehrere Bewohner leben. Jeder Bewohner hat sein eigenes
Zimmer, Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer oder Esszimmer werden von allen gemeinsam genutzt. Hier wohnen Menschen, die nicht
mehr alleine wohnen können, aber auch nicht in eine stationäre Einrichtung möchten. Sie wollen so individuell wie möglich
leben, aber die Sicherheit haben, Tag und Nacht versorgt zu werden.
Der Caritasverband bietet außerdem Angebote der häuslichen Umgebung an.
Auf Antrag bezahlt die Krankenkasse für demenziell Erkrankte pro Monat einen Grundbetrag von 100 €, bei höherem Betreuungsbedarf einen erhöhten Betrag von 200 €.
