Glossar der Pflege - P
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegekurse
- Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
- Pflegestufen
- Pflegetagebuch
- Pflegeversicherung (PV)
- Pflegevertrag
- Pflegeprozess
- Pflegevisite
- Prophylaxen
Pflegebedürftigkeit
Unvermögen, die Verantwortung für die eigene Gesunderhaltung übernehmen zu können, sei es durch Krankheit oder (altersbedingte) Behinderung. Dabei kann es sich um ein vollständiges Unvermögen handeln, bei dem der Betroffene komplett auf Hilfe angewiesen ist, oder um ein bedingtes Unvermögen, bei dem er nur bei einigen Maßnahmen Hilfe benötigt.
Pflegekurse
Die Pflegekassen bieten für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende Kurse an, in denen Grundlagen der häuslichen Pflege erworben werden können. Gute Kurse vermitteln auch Kenntnisse über rückenschonendes Arbeiten und persönliche Entlastungsmöglichkeiten.
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz
Dies ist ein Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Die Kasse stellt dem Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Grundfreibetrag von 100,00 € bzw. einen erhöhten Betrag von 200,00 € monatlich für eine qualitätsgesicherte Betreuung zur Verfügung.
Pflegestufen
Pflegebedürftigkeit wird in die Pflegestufen eins, zwei oder drei sowie einer Härtefallregelung eingeteilt. Die jeweilige Stufe wird an Hand des persönlichen täglichen Pflegebedarfes ermittelt. Man unterscheidet hierbei drei verschiedene Leistungen: Geldleistung , Sachleistung , Kombinationsleistung .
Pflegetagebuch
Im Pflegetagebuch werden über einen bestimmten Zeitraum alle Pflegeleistungen, die für einen pflegebedürftigen Menschen erbracht werden, erfasst und dem MDK bei seinem Begutachtungsbesuch vorgelegt.
Pflegeversicherung (PV)
Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, geregelt im Pflegeversicherungsgesetz vom 26.5.1994. In die soziale Pflegeversicherung sind, versicherungspflichtig, alle Personen und versicherungsfreien Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Träger sind die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen. Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Kostenerstattung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung.
Pflegevertrag
Im Pflegevertrag werden die Leistungen schriftlich fixiert, die Sie mit dem Pflegedienst (z.B. der Caritas-Sozialstation) abgesprochen haben. Eine Kopie des Pflegevertrages geht an die Pflegekasse , das Original bleibt bei Ihnen, eine Kopie verbleibt beim Pflegedienst. Jede längerfristige Änderung wird in einem Nachtrag zum Pflegevertrag festgehalten.
Pflegeprozess
Zielgerichtete, strukturierte Arbeitsweise, bei der eine professionelle Pflegekraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen
- die Bedürftigkeit, Probleme und Ressourcen des Betreffenden einschätzt und Ziele formuliert
- Pflegemaßnahmen plant, um Ziele zu erreichen
- Pflegemaßnahmen durchführt und auf Erfolg hin prüft, um sie ggf. der Situation anzupassen.
Die Planung dient dazu, pflegerisches Handeln zu strukturieren, transparent und damit sichtbar zu machen. Sie wird auf der Grundlage eines Pflegemodells oder vor dem Hintergrund eines Pflegeleitbildes erstellt. Der Pflegeprozess ist ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung in der Pflege.
Pflegevisite
Regelmäßig stattfindende Gespräche zwischen Pflegenden und Pflegebedürfitgen sowie deren Angehörigen, die im Rahmen eines Besuchs beim Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Im Mittelpunkt der Visite stehen der Bedürftige mit seiner Befindlichkeit und der Pflegeverlauf.
Prophylaxen
(lat. pro: vor; zuvor: griech. pyhlaxis: behüten; schützen; Wache halten) Verhütung und Vorbeugung von Krankheiten, Komplikationen oder zusätzlichen Erkrankungen, Erhalt von Gesunden.
