Glossar der Pflege - K-M
- Kombinationsleistungen
- Kurzzeitpflege
- Leistungskomplexe
- Medizinischer Dienst (MDK)
- Mobilisation
- Module
Kombinationsleistungen
Bei der Kombinationsleistung werden die Leistungen der Sachleistung zu Grunde gelegt. Wenn der Pflegedienst jedoch diese Leistung nicht in voller Höhe ausschöpft, wird der restliche Betrag im prozentualen Anteil zur Geldleistung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Das gilt aber nur für eine Übergangszeit bspw. im Anschluss an eine stationäre Behandlung (Krankenhaus) des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen (auch bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson), in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist aber auf vier Wochen pro Kalenderjahr und maximal 1.510 EUR pro Jahr beschränkt. Es empfiehlt sich, vor Organisation einer (ersten) Kurzzeitpflege, zunächst mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist bzw. was genau finanziert wird.
Mehr Informationen zur Kurzzeitpflege
Leistungskomplexe
Leistungskomplexe (auch Module) ist ein Begriff der Pflegeversicherung . Er beschreibt eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen, die nach vertraglicher Absprache beim Patienten/Kunden erbracht werden und mit der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Selbstzahler abgerechnet werden.
MDK
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Erstellt das Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe .
Der MDK führt im Auftrag der Pflegekassen externe Qualitätsprüfungen durch (auf der Grundlage des § 80 SGB XI). Prüfungen erfolgen stichprobeartig oder bei Bekanntwerden
von Mängeln. In solchen Fällen tritt die MDK nicht nur als Prüfer auf, sondern leitet Vorschläge zur Besserung an.
Broschüre: MDK – Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der ambulanten Pflege. MDS e. V.; 45141 Essen.
Mobilisation
Gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Pflegenden, da Bewegungsmangel rasch zu weiteren Komplikationen (z.B. Thrombosen)
führen und die Immobilität für den Pflegebedürftigen schwerwiegende Folgen in Bezug auf seine Bewegungsfähigkeit haben kann.
Regelmäßiges Bewegungstraining dient der körperlichen Einschränkungen entgegenzuwirken und dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges
Leben zu ermöglichen.
Module
Module (auch Leistungskomplexe) ist ein Begriff der Pflegeversicherung . Er beschreibt eine Leistung, oder eine Kombination von Leistungen, die nach vertraglicher Absprache beim Patienten/Kunden erbracht werden und mit der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Selbstzahler abgerechnet werden.
