Glossar zur Pflege - A-E  

Glossar der Pflege - A-H


Antragsverfahren Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung können Sie formlos beantragen. können Sie formlos beantragen. Die meisten Pflegekassen stellen Ihnen auf Anfrage einen Vordruck zur Verfügung, den Sie auch nach formloser Antragsstellung ausfüllen sollen. Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit absolut erforderlich sind.

Beratungsbesuch

Gesetzlich vorgeschriebene Besuche bei Pflegegeldbeziehern. Diese finden - je nach Pflegestufe - halb- oder vierteljährlich statt. Der Leistungsempfänger muss mit einem Pflegedienst die Besuche vereinbaren.

Geldleistung

Geldleistung ist der Betrag, den der Pflegebedürftige monatlich von seiner Pflegeversicherung  aufgrund seiner Einstufung in eine Pflegestufe erhält, wenn er seine Helfer privat bezahlt.
Bei der Geldleistung stellt die Kasse dem Versicherten je nach Stufe folgende Beträge zur Verfügung:
Stufe 1: 205 €
Stufe 2: 410 €
Stufe 3: 665 €
Der Versicherte stellt seine Pflege selbst sicher und bezahlt diese direkt an die Pflegeperson. 

Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung der Pflegestufe III erfüllt, aber die erforderliche Pflege und der Arbeitsaufwand übersteigen bei weitem die Bedingungen, kann die Härtefallregelung beantragt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nachts regelmäßig zwei Personen gleichzeitig benötigt werden, um den zu Pflegenden zu lagern.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hilfen, die im Haushalt erbracht werden, wie z.B. Wohnungsreinigung, Einkaufen, Bügeln,  etc.

Hilfsmittel

Hilfsmittel werden entweder von der Krankenkasse bezahlt, dann ist ein ärztliches Rezept erforderlich, oder es handelt sich um so genannte Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse bezahlt oder zur Verfügung gestellt werden und die direkt bei der Pflegekasse beantragt werden können.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 31 Euro / Mon.
technische Hilfen: 90 % der Kosten, höchstens 25 Euro Eigenbeteiligung je Hilfsmittel

 

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